1. Wieviel kostet Erstberatung? Kann man mit Ihnen über die Höhe der Kosten verhandeln?
Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen/Verbraucher liegt bei 190 € netto zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, insgesamt 226,10 € brutto (vgl. § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Ja, wir können auch eine Vergütungsvereinbarung treffen, sei es für eine Beratung oder Vertretung.
2. Ich kann keine 226,10 € für ein erstes Beratungsgespräch zahlen. Bekomme ich keine Rechtsberatung?
Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch kann auch weniger als 226,10 € betragen. Fragen Sie im Zweifel nach.
3. Ich beziehe momentan Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung etc. Wieviel kostet ein erstes Beratungsgespräch dann? Können Sie mich gerichtlich vertreten?
Wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Kosten einer Beratung zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Berechtigungsschein zu beantragen. Das Amtsgericht prüft, ob Sie die Voraussetzungen nach dem Beratungshilfegesetz erfüllen. Ggf. zahlen Sie nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 €. Das zuständige Amtsgericht in NRW können Sie hier selber ermitteln: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche.
Für die anwaltliche Vertretung vor Gerichten kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, unabhängig davon, ob Sie klagen möchten oder verklagt werden. Ich helfe Ihnen Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
4. Wieviel kostet eine außergerichtliche Vertretung? Ich habe ein anwaltliches Schreiben erhalten, aber die Forderung gegen mich ist unberechtigt. Ich brauche, dass Sie mich in meiner Angelegenheit außergerichtlich vertreten und Schriftsätze verfassen. Mit welchen Kosten sollte ich rechnen?
Grundsätzlich richten sich die Kosten eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der Anwaltsvergütung kann mann nicht mit einem Satz beantworten. Es macht schon einen Unterschied, ob es um 100,00 € oder 100.000,00 € geht, oder z.B. um eine Strafverteidigung oder um Berechnung eines Trennungsunterhalts. Fragen Sie im Zweifel nach.
5. Ich habe eine Klageschrift bzw. eine Antragsschrift erhalten bzw. eine solche sollte eingereicht werden. Wenn Sie mich gerichtlich Vertreten, mit welche Kosten sollte ich rechnen?
Ich berechne für Sie die Kosten und bewerte das Prozessrisiko.
6. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Wird sie Ihre Kosten übernehmen?
Es kläre diese Frage für Sie.